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Der Kurztext einer Entscheidung besteht aus den bibliographischen Angaben, gegebenenfalls einer Titelzeile, einem Leitsatz und/oder einem Orientierungssatz. Darüber hinaus finden Sie Angaben zu Fundstellen, Verfahrensgängen sowie Passiv- und Aktivzitierungen.
Im Dokumentkopf finden Sie die bibliographischen Angaben zur Entscheidung:
Gericht, Spruchkörper, Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind die Kernangaben.
Bei der ECLI-Angabe handelt es sich um ein europaweit einheitliches Aktenzeichen, mit welchem die neueren Urteile versehen sind: der European Case Law Identifier ist ein Ordnungssystem und eine standardisierte Identifikationsmöglichkeit (Standardidentifikator) für Entscheidungen der Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union – einschließlich des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Europäischen Patentamts/Europäischen Patentgerichts – sowie aller anderen interessierten Staaten. Rechtsgrundlagen sind die Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung (2011/C 127/01) vom 29. April 2011. Das ECLI-Projekt selbst ist am 27. Oktober 2011 gestartet. Die unverwechselbare Identifikation erfolgt dabei dadurch, dass der Code (Standardidentifikator) aus mehreren, durch je einen Doppelpunkt getrennten Teilen besteht, die jeweils nur einmal vergeben werden. Der ECLI ist Teil des Systems „E-Justice“.
Die Normenkette weist die für die Entscheidung relevanten streitentscheidenden Vorschriften aus.
Im Anschluss an die bibliographischen Angaben und die Titelzeile folgt gegebenenfalls die Darstellung eines Leitsatzes:
Beim Leitsatz handelt es sich um eine richterliche Zusammenfassung der Kernaussage/n einer Entscheidung. Der Leitsatz ist damit amtlicher Bestandteil einer Entscheidung.
Außerdem wird der Verfahrensgang mit den vorangegangenen und nachgehenden Entscheidungen angezeigt.
Zusätzliche Hinweise zu den Möglichkeiten der Weiterverarbeitung finden Sie unter Druck/Speichern.
Der Langtext besteht aus dem oben beschriebenen Kurztext sowie dem Tenor bzw. dem Tatbestand und den Entscheidungsgründen – und zwar im gleichen Umfang wie die vom Gericht abgesetzte Originalentscheidung.
Bei der Recherche nach einer Einzelnorm können Sie bereits in der Trefferliste entscheiden, ob Sie sich die Einzelnorm oder direkt die Gesamtausgabe anzeigen lassen möchten.
In der Dokumentansicht von Einzelnormen erhalten Sie folgende Informationen:
Durch Anklicken von Aktuelle Gesamtausgabe erhalten Sie das gesamte Gesetz in seiner aktuellen Fassung.
Der Gesamtausgabe ist ein nichtamtliches Inhaltsverzeichnis vorangestellt, das gleichzeitig der Navigation zum Text der Einzelvorschrift dient.
Der Link „Zur Einzelansicht“ führt zur Anzeige des Einzelnormdokuments mit allen dokumentarischen Hinweisen und Sprungverweisen.
Im Titeldokument eines Gesetzes finden Sie darüber hinaus die Änderungshistorie eines Gesetzes mit der Auflistung der entsprechenden Verkündungsblätter.
Bei der Anzeige von Gesetzen und Verordnungen wird im linken Bildschirmbereich das Inhaltsverzeichnis des entsprechenden Gesetzes angezeigt, mit dem sich bequem im gesamten Normkomplex navigieren lässt. Über Klick auf die Überschrift gelangen Sie in das Titeldokument des Gesetzes.
In der Dokumentansicht von Verwaltungsvorschriften erhalten Sie folgende Informationen:
Der Gesamtausgabe ist ein nichtamtliches Inhaltsverzeichnis vorangestellt, das gleichzeitig der Navigation zum Text der Einzelvorschrift dient.
Unter der Kategorie „Ortsrecht“ können schleswig-holsteinische Kommunen ihr jeweils geltendes Ortsrecht zur Verfügung stellen. Dahinter verbirgt sich das „Kommunale Recht Schleswig-Holstein“ (KSH-Recht), eine Ergänzung des Basisdienstes Zuständigkeitsfinder (ZuFiSH).
Durch Öffnen der Pfeile in der alphabethischen Liste können Sie die gewünschte Stadt/Gemeinde auswählen. In der Trefferliste werden Ihnen der Titel der Satzung sowie der Ausfertigungs- und Gültigkeitsdatum angezeigt. Nach Klick auf die gewünschte Satzung in der Trefferliste, können Sie gesamte Satzung einsehen.
Unter der Kategorie „Verkündungsblätter“ finden Sie folgende Ausgaben:
In der Trefferliste sehen Sie die Ausgabe der Verkündung mit Veröffentlichungsdatum und genauer Fundstellenangabe sowie eine kurze Inhaltsvorschau.
Durch Öffnen des Pfeils links neben „Verkündungsblätter“ in den Kategorien können Sie die Suche auf ein bestimmtes Verkündungsblatt einschränken.
In der Dokumentansicht bekommen Sie die Verkündung in PDF-Format.
Nach dem Öffnen eines Dokumentes klicken Sie auf Screen und speichern es danach über Ihren Browser ab.
Nach dem Öffnen eines Dokumentes klicken Sie zum Ausdrucken auf .
Bei einem Permalink handelt es sich um eine dauerhaft gültige Adresse (URL) zu einem Dokument im Bürgerservice Schleswig-Holstein. Der Permalink kann als Lesezeichen verwendet oder als Link in eine E-Mail oder ein Word-Dokument hineinkopiert werden. Der Permalink befindet sich am Ende eines Dokumentes.
Folgende Permalinks stehen je nach Kategorie zur Verfügung:
Rechtsprechung:
Landesrecht Rahmendokument:
Landesrecht Einzel-/Gliederungsnorm:
Verwaltungsvorschriften:
Ortsrecht:
Verkündungsblätter: